Unerlaubtes Parken auf öffentlichen Flächen

Parkverbot

 

Das unerlaubte Parken auf einer Fläche, die nicht als Parkfläche ausgewiesen ist, hat in letzter Zeit im Gemeindegebiet enorm zugenommen.

 

Aktuell vermehrt in der Schrobenhausener Straße, aber auch in vielen anderen Straßen und Bereichen.

 

Das Parken ist unzulässig:

 

1.

 

 

auf Geh- und Radwegen. Dies gilt auch auf sehr breiten Gehwegen. Auch das Abstellen eines Kraftfahrzeugs mit nur zwei Rädern auf dem Gehweg, unabhängig davon, wie viel Platz den Fußgängern verbleibt, ist verboten. 

 

2.

 

 

auf Grünstreifen. Als Grünstreifen gilt im öffentlichen Verkehrsraum meist eine begrünte Fläche zwischen den Fahrbahnen.

 

3.

 

 

 

vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5,00 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, soweit in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein Radweg baulich angelegt ist, vor Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 8 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten.

 

4.

 

vor Grundstücksein- und -ausfahrten.

 

5.

 

vor Bordsteinabsenkungen.

 

Wir bitten Sie künftig, das Parken in diesen Bereichen zu unterlassen.