Vollzug der Gaststätten-Verordnung
Sperrzeitrechtliche Allgemeinverfügung in der Zeit des Donaumoosvolksfestes vom 30.04.2026 bis 04.05.2026 in der Gemeinde Karlshuld
Die Gemeinde Karlshuld erlässt folgende
Allgemeinverfügung
- Während des traditionellen Donaumoosvolksfestes, das in der Zeit vom 29.04.2026 bis 03.05.2026 stattfindet, wird vom 30.04.2026 bis 04.05.2026 die Sperrzeit im gesamten Gemeindegebiet wie folgt festgesetzt:
Beginn 02.00 Uhr – Ende 06.00 Uhr - Die sofortige Vollziehung der Ziffer 1 der Allgemeinverfügung wird angeordnet.
- Für diese Allgemeinverfügung werden keine Kosten erhoben.
- Diese Allgemeinverfügung tritt am 30.04.2026 um 00:00 Uhr in Kraft.
Vollzug des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG)
Allgemeinverfügung über ein öffentliches Alkoholverbot in der Zeit des Donaumoosvolksfestes vom 29.04.2026 bis 04.05.2026 in der Gemeinde Karlshuld
Die Gemeinde Karlshuld erlässt folgende
Allgemeinverfügung
- Während des traditionellen Donaumoosvolksfestes, das in der Zeit vom 29.04.2026 bis 03.05.2026 stattfindet, ist es vom 29.04.2026, 12:00 Uhr bis 04.05.2026, 06:00 Uhr verboten, auf den im Lageplan rot gekennzeichneten Flächen im Bereich der Kindergartenstraße und Schulstraße alkoholische Getränke zu konsumieren, mitzuführen oder mitzubringen. Der unter "Downloads" im Anschluss an diesen Artikel veröffentlichte Lageplan ist Bestandteil der Allgemeinverfügung.
- Beim Konsumieren, Mitführen oder Mitbringen von alkoholischen Getränken kann der Zutritt zu dem Geltungsbereich dieser Allgemeinverfügung verweigert oder ein Platzverweis für den Aufenthalt in diesem Gebiet ausgesprochen werden.
- Den Anweisungen von Dienstkräften der Polizei, von gemeindlichen Bediensteten sowie von durch die Gemeinde Karlshuld hierzu ermächtigten Personen, die sich auf Verlangen als solche auszuweisen haben, ist Folge zu leisten.
- Für den Fall des Verstoßes gegen eines der Verbote der Ziffern 1, 2 oder 3 wird ein Zwangsgeld in Höhe von 250,00 € fällig.
- Die sofortige Vollziehung der Ziffer 1 bis 3 der Allgemeinverfügung wird angeordnet.
- Für diese Allgemeinverfügung werden keine Kosten erhoben.
- Diese Allgemeinverfügung tritt am 29.04.2026 um 0:00 in Kraft.
Beide Allgemeinverfügungen liegen mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung während der üblichen Geschäftszeiten in der Gemeinde Karlshuld, Zimmer E01, Hauptstraße 68, 86668 Karlshuld zur Einsichtnahme aus.



