Die Tätigkeiten sind jedoch der Gewerbebehörde zu melden (Gewerbeanmeldung).
Das Gleiche gilt, wenn
- 1. der Betrieb verlegt wird (Gewerbeummeldung)
- 2. der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, oder
- 3. der Betrieb aufgegeben wird (Gewerbeabmeldung).
Die Gewerbebehörde bescheinigt den Empfang der Gewerbeanzeige (Gewerbeschein).
Was
- gewerbliche Tätigkeit im stehenden Gewerbe (beispielsweise Ladengeschäft, Büro, Werkstätte)
Wann
- Die Anmeldung muss vor oder gleichzeitig mit Beginn der Tätigkeit erfolgen.
Wer
- Alle Gewerbetreibenden mit gewerblicher Niederlassung als Haupt- oder Filialbetrieb. Ohne Bedeutung ist hierbei, ob die gewerbliche Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird, sowie die Höhe des erzielten Gewinnes.
- Bei Personengesellschaften (beispielsweise BGB-Gesellschaften, OHG, KG) sind die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter als Gewerbetreibende anzusehen.
- Bei juristischen Personen (beispielsweise GmbH, AG) obliegt die Meldepflicht dem oder den gesetzlichen Vertreter(n) (beispielsweise Geschäftsführer einer GmbH).
Wie
- persönliches Erscheinen im Gewerbeamt
- oder mit dem Anmeldeformular im Anhang
Hinweis |
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- bei ausländischen Staatsangehörigen (ausgenommen EU-Länder):
gültige Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit - bei Bevollmächtigung:
eine schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten - bei Minderjährigen:
Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten (bei nebenberuflicher Tätigkeit) oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts (bei hauptberuflicher Tätigkeit) - bei im Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister eingetragenen Firmen:
ein Registerauszug (mit allen Eintragungen) - bei einer GmbH in Gründung:
eine Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und eine Vollmacht der Gründer, wonach der Gewerbebeginn bereits vor der Handelsregistereintragung aufgenommen werden soll.