1799 siedelte sich ein Veit Templin im Südosten von Karlshuld, am Brunner Erdweg, der heutigen Pfaffenhofener Straße, an. 1807 wurde der Name »Brandheim« erwähnt, als die Königliche Landesdirektion in einem Schreiben vom 18. August »den Kolonisten von Brandheim« die Ablösung der Zinslast gestattete. Brandheim wurde das Gebiet zwischen dem heutigen Friedhof an der Pfaffenhofener Straße und der Einmündung nach Kleinhohenried genannt.
1818 wurden in der Einöde Brandheim zwei Familien in einem Gehöft und in der Einöde Neuhohenried, später Kleinhohenried, zwei Familien in zwei Höfen gezählt.
Da es den Kolonistenfamilien in Brandheim und in Kleinhohenried verhältnismäßig gut ging, sie aber die Armenlasten der Gesamtgemeinde mittragen und entsprechend hohe Abgaben zahlen mussten, wollten sie sich mit Antrag vom 1. Dezember 1848 von Karlshuld lösen und eine eigene Gemeinde bilden.
Das konnten die Karlshulder so nicht hinnehmen und so richtete die Gemeinde am 9. Januar 1849 ein eindringliches Schreiben an das Königliche Landgericht Neuburg mit dem Hinweis, dass bei einer Ausgliederung von Brandheim und Kleinhohenried die Existenz der Gemeinde Karlshuld gefährdet sei und bat deshalb um Ablehnung des Ausgliederungsantrages.
Ein halbes Jahr später platzte der Traum der Kleinhohenrieder und Brandheimer. Die
Kammer des Innem der Königlichen Regierung von Schwaben und Neuburg wies am
10. Juli 1849 den Ausgliederungsantrag als nicht begründet zurück.