Führungszeugnis
Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag
- ein Führungszeugnis für eigene Zwecke (Privatführungszeugnis) oder
- ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde (Behördenführungszeugnis) erteilt.
Antrag
- Für volljährige Personen, die einen gesetzlichen Vertreter haben, ist nur dieser antragsberechtigt.
- Für Minderjährige ist, neben der Person selbst, auch dessen gesetzlicher Vertreter (in der Regel sind das die Eltern) antragsberechtigt.
eigene Zwecke
Das Führungszeugnis für eigene Zwecke (Privatführungszeugnis) wird nur an die Antrag stellende Person übersandt.
Behörde
Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde (Behördenführungszeugnis) wird direkt an die Behörde übersandt.
erweitertes Führungszeugnis
Bei einem Antrag auf ein erweitertes Führungszeugnis benötigt das Einwohnermeldeamt zusätzliche eine schriftliche Aufforderung der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30 a Abs. 1 BZRG vorliegen.
Gebühren
Das Führungszeugnis und auch das erweiterte Führungszeugnis kostet 13,00 Euro.
Bearbeitungszeit
Das Führungszeugnis ist nach ca. 2 Wochen eingegangen.



