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Statistiken; Führung durch die Gemeinde

Gemeinden können zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben kommunale Statistiken führen.

Beschreibung

Die Gemeinden können zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und Befugnisse Statistiken durchführen, wenn Einzelangaben oder Ergebnisse vom Bayerischen Landesamt für Statistik oder von anderen öffentlichen Stellen weder zur Verfügung gestellt noch anderweitig ermittelt werden können und eigene Statistikstellen eingerichtet werden.

Statistiken zur Wahrnehmung von Selbstverwaltungsaufgaben (eigener Wirkungskreis) sind in der Regel durch Satzungen anzuordnen. Statistiken für die Wahrnehmung von übertragenen Aufgaben (übertragener Wirkungskreis) bedürfen grundsätzlich einer Anordnung durch Gesetz oder staatliche Rechtsverordnung.

Rechtsvorschriften

Verwandte Leistungen


Stand: 05.02.2025

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Folgende Ansprechpartner sind zuständig:


NameTelefonnummerZimmerBemerkung
Jessica Bell 08454 9493-18 A04 
Nadine Geier 08454 9493-19 A01 
Valentina Hering 08454 9493-33 A04 
Roman Mück 08454 9493-27 E04 
Bettina Neusiedl 08454 9493-20 E03 
Thomas Schulz 08454 9493-22 A05 
Natalie Schwinger 08454 9493-25 A01 
Max Seitle 08454 9493-24 A01 
Stefanie Stelzer 08454 9493-29 A01 


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