Sollte Ihr Kind nur an bestimmten Tagen die Einrichtung besuchen, müssen Sie das Essen an den Tagen, an denen Ihr Kind zu Hause bleibt, ebenfalls abmelden. Diese Regelung betrifft nur die Krippen- und Kindergartenkinder.
Für uns ist es ein unverhältnismäßig hoher Verwaltungsaufwand, wenn wir täglich die Essenszahlen in allen Gruppen der Kindertagessgtätte abgleichen und manuell ausbuchen müssen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis
Ihr Team der Kindertagesstätte St. Ludwig











