Landespflegegeld Bayern

Das Landespflegegeld ist eine freiwillige Leistung des Freistaates Bayern, die im Jahr 2018 eingeführt wurde.

 

Landespflegegeld erhalten Pflegebedürftige, die

  • mit ihrer alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung im Freistaat Bayern gemeldet sind und
  • an mindestens einem Tag des jeweiligen Pflegegeldjahres in einem Umfang von mindestens Pflegegrad 2 pflegebedürftig waren, unabhängig davon, ob sie zuhause oder in einem Pflegeheim leben.

Das Landespflegegeld beträgt 1.000 Euro im Jahr und soll das Selbstbestimmungsrecht der pflegebedürftigen Menschen jenseits der Gestaltung ihres Alltags hinaus stärken. Es wird einkommensunabhängig gewährt und ist steuerfrei.

Der Antrag ist schriftlich bei der Landespflegegeldstelle einzureichen. Ein einmal gestellter Antrag wirkt für die Folgejahre fort. Er ist entweder durch die Pflegebedürftigen selbst oder durch gesetzliche Vertreter, Bevollmächtigte oder Betreuer zu stellen. Zusammen mit dem Antrag sind

  • eine Kopie des Personalausweises bzw. Reisepasses oder eine aktuelle Meldebescheinigung bzw. eine Bescheinigung über die Befreiung von der Ausweispflicht,
  • eine Kopie der Pflegegradfeststellung durch die Pflegekasse, die private Pflegeversicherung oder den Träger der Sozialhilfe
    und
  • ggfs. eine Kopie der Vollmacht bzw. des Betreuerausweises

vorzulegen.

Das Antragsformular steht unter der Internetadresse www.landespflegegeld.bayern.de zum Download bereit. Dort finden sich auch weitere Informationen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Landespflegegeld.