Amtliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026

  1. Beschlussfassung:

    Die Haushaltssatzung der Gemeinde Karlshuld wurde in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats der Gemeinde Karlshuld gemäß Art. 65 Abs. 1 der Gemeindeordnung beschlossen.

  2. Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde bzw. Vorlage der Haushaltssatzung (Art. 65 Abs. 3 GO):

    Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. Sie wurde dem Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen als Rechtsaufsichtsbehörde am 12.05.2026 vorgelegt. Die Satzung wurde nicht beanstandet (Schreiben des Landratsamtes ND-SOB vom 19.05.2026)

  3. Vermerk über die Bekanntmachung der Haushaltssatzung und die öffentliche Auflage des Haushaltsplanes (Art. 65 Abs. 3 GO):

    Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2026 wird in der Zeit vom 28.05.2026 bis 12.06.2026 im Rathaus der Gemeinde Karlshuld Zi.-Nr. A01 zur Einsichtnahme aufgelegt. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen außerdem gemäß § 4 der Bayerische Verordnung zur Ausführung kommunalrechtlicher Vorschriften während des gesamten Jahres im Rathaus der Gemeinde Karlshuld Zi.-Nr. A01 innerhalb der Allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme auf.